Allgemeine Geschäftsbedingungen
Folgende AGB sind Bestandteil für alle zwischen der Firma BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang (spätestens binnen 3 Werktagen) wider- spricht. Fremde Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGBs entsprechen. Diese AGBs gelten im Übrigen ferner für die per Fax oder E-Mail nach Vertragsschluss zugesandten Zusatz- und Änderungsaufträge.

1. Angebot und Abwicklung
1.1 Von Beginn jeder kostenverursachenden Maßnahme wird grundsätzlich dem Auftraggeber durch die Firma BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) in schriftlicher oder mündlicher Form ein Angebot unterbreitet, welcher durch den Auftraggeber (Auftragserteilung) freigegeben werden muss. Kleinere Aufträge, also Aufträge mit einem Nettowert bis zu 100,- Euro, sowie Aufträge im Rahmen laufender Projekte bedürfen keiner Unterbreitung von Kostenvoranschlägen und somit auch keiner vorherigen Genehmigung.
1.2 Der Auftraggeber legt der Firma BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor bzw. erklärt schriftlich die Freigabe des vorgelegten Datensatz bzw. Entwurf/Reinzeichnung.
1.3 Die BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, die Arbeiten einem Dritten zu übertragen oder eben selbst auszuführen.

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt
2.1 Der Auftraggeber bestätigt und versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten, Vorlagen, Bilder, Texte, Dateien etc. im urheberrechtlichen Eigentum des Auftraggebers stehen und somit frei von Rechten Dritter sind, sodass Dritte in ihren Rechten nicht verletzt werden. Eine Prüfung durch die BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) erfolgt nicht. Sollte die Vorlage, die Datei, die Daten etc. nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber die BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) für Ansprüche Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten und Dateien sowie der eingerichteten Domain von allen Ersatzansprüchen frei.
2.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, stets Kopien von den übergebenen Daten und Unterlagen für sich selbst zu fertigen, um eine eventuelle weitere Übersendung sicherzustellen. Sollte es beim Übertragungsweg, welcher Art auch immer, zu Verlusten von Daten, Unterlagen etc. kommen, kann die BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) hierfür nicht in die Haftung genommen werden. Der Auftraggeber allein trägt die Verantwortung für die Übermittlung der Daten.
2.3 Im Wege der Übermittlung ist dem Auftraggeber bekannt, dass beim Übertragungsweg, trotz höchster Sicherheitsstandards, die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzugreifen bzw. abzuhören. Für dieses Risiko übernimmt allein der Auftraggeber die Verantwortung.
2.4 Sollten Mängel, Beschädigungen oder dergleichen bei Datenträgern vorliegen, ist auch hier die BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) haftungsmäßig nicht belangbar, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2.5 Die Haftung von der BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen können.
2.6 Für den Fall des Datenverlustes bei der BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt), trotz stetigen Backup der Daten, ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich der BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) zur Verfügung zu stellen.
2.7 Reinzeichnungen, Skizzen sprich Entwürfe sowie fertige Daten und Dateien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.8 Nach Ausgleich sämtlicher mit dem Auftrag verbundenen Rechnungen und somit Forderungen gegenüber dem Auftraggeber wird die BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) dem Auftraggeber die Nutzungsrechte der in Auftrag gegebenen Arbeit in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist (einfaches Nutzungsrecht). Im Zweifel erfüllt die BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) die Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer.
2.9 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung von der BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt).
2.10 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Mit-Urheberrecht.
2.11 Die BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.
2.12 Die BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) ist jederzeit, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht gewährt hat, berechtigt, Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
2.13 Lieferverpflichtungen bzw. Übersendungen sind dann erfüllt, sobald die Arbeit bzw. die Leistung zur Versendung gelangt ist.

3. Mitwirkung des Kunden
3.1 Soweit der Kunde Zielgruppendaten zu liefern hat, sichert er die Rechtmäßigkeit ihrer Verwendung zu. Dies beinhaltet vor allem, dass die Einwilligung der Betroffenen - soweit erforderlich - für die anvisierte Verwendung vorliegt. Der Kunde hat vor allem eigenständig die Zulässigkeit der Verwendung der Daten nach der EU-Datenschutzverordnung, BDSG, UWG, TMG und anderen einschlägigen Vorschriften zu prüfen. Ein Leitfaden hierfür ist die Richtlinie für zulässiges Online-Marketing von eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. (http://www.eco.de/initiativen/anti-spam.htm).
3.2 Soweit die BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) für die Erbringung seiner Leistungen auf Mitwirkung des Kunden, z.B. durch Lieferung von Texten, Bildern, Werbemitteln, Zielgruppendaten oder sonstigem Material angewiesen ist, ist der Kunde zur vollständigen, für die BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) kostenfreien und rechtzeitigen Mitwirkung verpflichtet. Rechtzeitigkeit liegt spätestens drei Tage vor dem Beginn der Erbringung der jeweiligen Leistung bzw. des Leistungsteils vor. Wenn der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommt, verschieben sich die Abgabezeitpunkte für die von der BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) geschuldeten Leistungen entsprechen.
3.3 Informationen des Kunden, die die BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) zur Leistungsabrechnung benötigt - z.B. Zahl der auf die Aktion zurückzuführenden Bestellungen, Klicks, Leads, Conversion Rate o. A. - hat er unverzüglich und kostenfrei zu übermitteln.

4. Gestaltungsfreiheit, monatliche Pakete
4.1 Die BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) genießt Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Die BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
4.2 Bei Buchung eines monatlichen Paketes fallen sämtliche Kosten für die angegebene Vertragslaufzeit (6 oder 12 Monate) jeweils im Jahr voraus oder am Anfang des Monats bei monatlicher Zahlweise an.

5. Vergütung
5.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise, zu denen jeweils die geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Zölle, Lizenzgebühren, auch nachträglich entstehende Abgaben etc. werden dem Auftraggeber ebenfalls in Rechnung gestellt.
5.2 Bei Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sowie Aufträgen, die einen größeren Umfang mit sich bringen und somit eine hohe finanzielle Vorleistung für die BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) bedeuten, ist die BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, Vorschussrechnung und/oder Teilabrechnungen in angemessener Höhe zu stellen, welche ebenfalls ohne Abzug sofort fällig werden.
5.3 Die BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Eigentum aller überlassenen Unterlagen, Skripte, Skizzen, Reinzeichnungen etc. pp. bis zur endgültigen Zahlung des Auftraggebers vor. Urheberrechtliche Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller Rechnungen auf den Auftraggeber über.
5.4 Ein Mitwirken des Auftraggebers oder eine sonstige Mitarbeit hat keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Ein Abzug ist in keiner Weise gestattet, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden.
5.5 Im Verzugsfall hat der Kunde die jeweils aktuellen gesetzlichen Verzugszinsen von derzeit 8%-Punkten über dem Basiszinssatz zu entrichten. Darüber hinaus ist die BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) bei Zahlungsverzug in Höhe von mindestens einem durchschnittlichen monatlichen Rechnungsbetrag und/oder wenn der Kunde Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt hat, berechtigt, jegliche weiteren Leistungen zurückzuhalten, sämtliche bereits erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen und die Erbringung weiterer Leistungen von der Vorauszahlung der dafür anfallenden Vergütung abhängig zu machen. Die Geltendmachung eines eventuell eingetretenen höheren Schadens bleibt der BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) vorbehalten.
5.6 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber allein zu vertreten hat, zum Beispiel Nichtzahlung der Vorschussrechnung, Verzug bei der Beibringung von Unterlagen etc. pp. so erhöht sich der Nettoauftragswert um 30 % bei Verzug von 3 Monaten und um 75 % bei Verzug von 6 Monaten.
5.7 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5.8 Wie unter Ziffer 1.3 bereits festgehalten, bevollmächtigt der Auftraggeber die BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) unter Absprache notwendige Fremdleistungen wie Lizenzen etc. zu ordern, welche zur Erfüllung des Auftrags notwendig werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) für diese Fremdleistungen freizustellen, insbesondere die Kosten zu übernehmen.
5.9 Wenn und soweit der Kunde der BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) mit über den geschlossenen Vertrag hinausgehenden Leistungen beauftragt, die in sachlichem Zusammenhang mit den vertraglichen stehen, rechnet die BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) zu den vereinbarten, ersatzweise zu marktüblichen Konditionen ab.
5.10 Bis zum Zeitpunkt der Kündigung bereits erbrachte Leistungen und geleistete Fremdvergütungen sind zu vergüten. Es wird für Bestellungen von Werken auf 649BGB verwiesen. In den Fällen der Kündigung nach diesem Grundsatz, hat der Kunde ebenfalls alle von der BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) im Zusammenhang mit der Erbringung der geschuldeten Leistungen bereits bestellten und nicht mehr stornierbaren Fremdleistungen bis zum nächsten Kündigungstermin zu bezahlen und, soweit erforderlich, abzunehmen. Soweit Fremdleistungen durch die BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) storniert werden können, hat der Kunde lediglich gegebenenfalls anfallende Stornogebühren zu tragen.

6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Die BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt und mit bestem Gewissen auszuführen. Sie verantwortet sich darüber hinaus, die überlassenen Dokumente, Daten, Bilder sprich Vorlagen etc. pp. sorgfältig zu behandeln.
6.2 Ausgeschlossen ist jede Art von Schadensersatzansprüchen, wenn die BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) und/oder deren gesetzliche Vertreter bzw. die Erfüllungsgehilfen von der BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei grob fahrlässiger Handlung und/oder bei Vorsatz. In diesem Falle ist die Haftung auf Schäden beschränkt. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
6.3 Eine Haftung von der BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt), welche unter Vollmacht bzw. ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers Aufträge gegenüber Drittleistungen/Fremdleistungen gegeben hat, ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt die BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) von allen Ersatzansprüchen diesbezüglich frei.
6.4 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an die BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) übergebenen Vorlagen, Daten, Skripte, etc. berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber der BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) von allen Ersatzansprüchen frei, insbesondere auch dann, wenn die BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) im Laufe der Tätigkeit Bedenken kundgibt, welche die Zulässigkeit der Maßnahmen betrifft. Die Anmeldung solcher Bedenken hat unverzüglich und vor allem schriftlich bei Bekanntwerden zu erfolgen. Eine Prüfungspflicht und somit auch Haftung für etwaige Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche und/oder warenzeichenrechtliche Rechte, deren Zulässigkeit und/oder Eintragungsfähigkeit der Arbeiten besteht nicht. Erachtet die BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit einem gesetzlichen Vertreter von der BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) die Kosten hierfür der Auftraggeber.
6.5 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen etc. pp. entfällt jede Haftung für die BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt). Darüber hinaus bestätigt der Auftraggeber mit der Freigabe die Richtigkeit und Vollständigkeit des Werkes.
6.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von der BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei der BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) anzuzeigen. Bei einer verspäteten Rüge wird das Werk als mangelfrei betrachtet.
6.7 Bei Vorliegen von Mängeln steht der BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu.
6.8 Soweit Leistungen von Dritten betroffen sind, wie zum Beispiel die Nutzung einer Domain, übernimmt die BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) keine Gewähr für die dauerhafte Nutzung. Die Nutzung richtet sich nach den in jedem Land geltenden Regeln der Registrierungsorganisationen. Die BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) übernimmt keine Haftung für Produkte und Dienstleistungen, die von Fremdanbietern angeboten werden.

7. Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen
7.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
7.2 Der Erfüllungsort für alle Leistungen ist der BuyingMachine UG (haftungsbeschränkt) freigestellt.
7.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.